Erwägungsgrund 3 32023R0411
Laut dem Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit kann Semicarbazid („SEM“), ein Metabolit des Nitrofurans Nitrofurazon, in Lebensmitteln entweder als Metabolit infolge einer illegalen Behandlung mit Nitrofurazon oder als bei der Lebensmittelverarbeitung erzeugter Metabolit enthalten sein, der durch die Verwendung von Desinfektionsmitteln oder durch Reaktionen verschiedener Inhaltsstoffe von Lebensmitteln entsteht. Daher kann das Vorhandensein von SEM nicht als eindeutiger Marker für die missbräuchliche Verwendung von Nitrofurazon bei der Herstellung tierischer Erzeugnisse angesehen werden.