Erwägungsgrund 6 32023R0411
Säuglinge und Kleinkinder sind eine schutzbedürftige Verbrauchergruppe. Da ihre Ernährung insbesondere aus Lebensmitteln mit Milchpulver besteht, sollte diese Ausnahme nicht für Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung gelten.