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Die Mitgliedstaaten sollten mindestens 25 % der geschätzten Gesamtkosten ihrer Pläne beitragen.
Die Mitgliedstaaten tragen mindestens zu 25 % der geschätzten Gesamtkosten ihrer Pläne bei.
Die Mitgliedstaaten sollten in die Pläne die zu finanzierenden Maßnahmen und Investitionen, die geschätzten Kosten dieser Maßnahmen und Investitionen und den…
Die Mitgliedstaaten sollten von den von ihnen erhobenen traditionellen Eigenmitteln 25 % als Erhebungskosten einbehalten.
Zur Stärkung der Solidarität und geteilten Verantwortung für gemeinsame Maßnahmen, Strategien und Programme der Union sollten die Mitgliedstaaten dazu…
Die Mitgliedstaaten erhalten von der Kommission einen finanziellen Beitrag in Höhe von maximal 70 % der gemäß den Vorschriften der Kommission über die Gewährung…
Abweichend von Artikel 28 werden die in Artikel 25 genannten Staaten für die Zwecke des in Absatz 1 genannten Haushaltsplans aufgefordert, ihre Beiträge gemäß…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.