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Für den Verkauf und den Rückkauf von CBAM-Zertifikaten sollte eine zentrale gemeinsame Plattform eingerichtet werden. Im Hinblick auf die Beaufsichtigung der Transaktionen auf der zentralen gemeinsamen Plattform sollte die Kommission den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden sowie zwischen diesen Behörden und der Kommission fördern. Darüber hinaus sollte ein rascher Informationsfluss zwischen der zentralen gemeinsamen Plattform und dem CBAM-Register eingerichtet werden.
Die Kommission richtet im Anschluss an ein gemeinsames Vergabeverfahren der Kommission und der Mitgliedstaaten die zentrale gemeinsame Plattform ein und…
Die Kommission führt risikobasierte Kontrollen der im CBAM-Register gemäß Artikel 14 verzeichneten Daten und Transaktionen durch, um sicherzustellen, dass keine…
Um das reibungslose Funktionieren des CBAM zu erleichtern und sicherzustellen, sollte die Kommission die zuständigen Behörden bei der Ausübung ihrer Aufgaben…
Um ferner eine einheitliche Anwendung der vorliegenden Verordnung zu ermöglichen, sollte die Kommission den zuständigen Behörden als Vorabinformation ihre…
Es ist notwendig, den Befolgungsaufwand für Offenlegungszwecke zu verringern und die Vergleichbarkeit von Offenlegungen zu erhöhen. Die EBA sollte daher eine…
Die Mitgliedstaaten sollten auch in der Lage sein, zu Durchsetzungszwecken Überprüfungen einzelner CBAM-Erklärungen vorzunehmen. Die Schlussfolgerungen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.