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Um zur wirksamen Anwendung der vorliegenden Verordnung beizutragen, sollte die Kommission risikobasierte Kontrollen durchführen und den Inhalt der CBAM-Erklärungen entsprechend überprüfen.
Die Kommission legt auf der Grundlage einer Risikoanalyse im Zusammenhang mit der Umsetzung des CBAM auf Unionsebene und unter Berücksichtigung der im…
Die Kommission führt risikobasierte Kontrollen der im CBAM-Register gemäß Artikel 14 verzeichneten Daten und Transaktionen durch, um sicherzustellen, dass keine…
Um das reibungslose Funktionieren des CBAM zu erleichtern und sicherzustellen, sollte die Kommission die zuständigen Behörden bei der Ausübung ihrer Aufgaben…
Um eine ordnungsgemäße Anwendung dieser Verordnung sicherzustellen, sollte die Kommission deren Durchführung prüfen und gegebenenfalls die notwendigen…
Die Kommission sollte Angaben zur einheitlichen Auslegung und Anwendung des Begriffs der ernsten Risiken zur Verfügung stellen, um die kohärente Anwendung…
Die Kommission sollte in den Mitgliedstaaten bei Bedarf und unter anderem aufgrund der Ergebnisse amtlicher Kontrollen, die von den Mitgliedstaaten durchgeführt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.