Erwägungsgrund 23 32023R0956
Um seine Wirksamkeit als Maßnahme zur Verhinderung der Verlagerung von CO2-Emissionen zu erhalten, muss das CBAM den EU-EHS-Preis möglichst genau abbilden. Während auf dem EU-EHS-Markt der Preis der für den Markt freigegebenen Zertifikate über Versteigerungen bestimmt wird, sollte der Preis für CBAM-Zertifikate den Preis dieser Versteigerungen angemessen widerspiegeln, indem wöchentliche Durchschnittswerte berechnet werden. Entsprechende wöchentliche Durchschnittspreise spiegeln die Preisschwankungen des EU-EHS recht genau wider und räumen den Einführern eine angemessene Spanne ein, um von Preisänderungen des EU-EHS zu profitieren, stellen aber auch sicher, dass das System für die Verwaltungsbehörden handhabbar bleibt.