Erwägungsgrund 15 32023R0956
Als Instrument zur Verhinderung der Verlagerung von CO2-Emissionen und zur Senkung der Treibhausgasemissionen sollte das CBAM auch sicherstellen, dass eingeführte Erzeugnisse einem Regelungssystem unterliegen, in dem die gleichen CO2-Kosten angewandt werden, wie sie auch im EU-EHS getragen werden müssen, sodass für eingeführte und inländische Produkte der gleiche CO2-Preis gilt. Das CBAM ist eine Klimaschutzmaßnahme, die die Verringerung der weltweiten Treibhausgasemissionen unterstützen und das Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen verhindern soll und gleichzeitig mit den Rechtsvorschriften der Welthandelsorganisation vereinbar ist.