Erwägungsgrund 10 32023R0988
Arzneimittel müssen vor dem Inverkehrbringen bewertet werden, wozu auch eine spezifische Risiko-Nutzen-Analyse gehört. Diese Produkte sollten daher vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgenommen werden.
Arzneimittel müssen vor dem Inverkehrbringen bewertet werden, wozu auch eine spezifische Risiko-Nutzen-Analyse gehört. Diese Produkte sollten daher vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgenommen werden.