Verordnung (EU) 2024/1003 der Kommission vom 4. April 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/915 hinsichtlich der Höchstgehalte für die Summe aus 3-Monochlorpropandiol (3-MCPD) und 3-MCPD-Fettsäureestern in Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge und Kleinkinder sowie in Kleinkindnahrung (Text von Bedeutung für den EWR)
Dementsprechend sollte die Verordnung (EU) 2023/915 geändert werden.
Erwägungsgrund 6 32024R1003
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