Erwägungsgrund 40 32023R2411
Gattungsbezeichnungen, die dem Namen oder Begriff, der durch eine geografische Angabe geschützt ist, ähneln oder Teil davon sind, sollten ihren Status als Gattungsbezeichnung beibehalten.
Gattungsbezeichnungen, die dem Namen oder Begriff, der durch eine geografische Angabe geschützt ist, ähneln oder Teil davon sind, sollten ihren Status als Gattungsbezeichnung beibehalten.