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Angesichts der bisherigen Praxis sollten die zwei unterschiedlichen Instrumente zur Kenntlichmachung des Zusammenhangs zwischen dem Erzeugnis und seinem geografischen Ursprung, nämlich die Ursprungsbezeichnung und die geografische Angabe, beibehalten werden. Die Vorschriften für Pflanzensorten und Tierrassen und die entsprechenden Definitionen sollten präzisiert werden, um ihre Verbindung mit geografischen Angaben im Konfliktfall besser zu verstehen. Die Vorschriften über den Ursprung von Futtermitteln und Rohstoffen sollten nicht geändert werden.
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen werden im Hinblick auf die tatsächliche Verwendung der in Konflikt stehenden Namen beurteilt, einschließlich der…
eine Beschreibung des Erzeugnisses, gegebenenfalls unter Angabe der betreffenden Rohstoffe, Pflanzensorten und Tierrassen, einschließlich der…
Einschränkungen in Bezug auf den Ursprung der Rohstoffe in der Produktspezifikation eines Erzeugnisses, dessen Name als geografische Angabe eingetragen ist,…
das aus einem bestimmten Ort, einer bestimmten Region oder in Ausnahmefällen einem bestimmten Land stammt,
Es sollten Vorschriften zur Bewertung von Fällen festgelegt werden, in denen ein Name, für den ein Antrag auf Eintragung als Ursprungsbezeichnung oder…
Bei geschützten Ursprungsbezeichnungen besteht der Zusammenhang zwischen den geografischen Verhältnissen und der besonderen Qualität oder den besonderen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.