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Einfuhren von zur Verwertung bestimmten Abfällen in die Union sind verboten, mit Ausnahme von Einfuhren aus
Staaten, für die der OECD-Beschluss gilt,
anderen Staaten, die Vertragsparteien des Basler Übereinkommens sind,
anderen Staaten, mit denen die Union oder die Union und ihre Mitgliedstaaten bilaterale oder multilaterale Übereinkünfte oder Vereinbarungen gemäß Artikel 11 des Basler Übereinkommens geschlossen haben, die mit dem Unionsrecht vereinbar sind,
anderen Staaten, mit denen einzelne Mitgliedstaaten gemäß Absatz 2 bilaterale Übereinkünfte oder Vereinbarungen geschlossen haben, oder
anderen Gebieten in Fällen, in denen ausnahmsweise während Krisensituationen, friedensschaffender oder friedenserhaltender Einsätze oder Krieg keine bilaterale Übereinkunft oder Vereinbarung gemäß Buchstabe c oder d geschlossen werden kann oder eine zuständige Behörde im Versandstaat nicht benannt wurde oder handlungsunfähig ist.
Einzelne Mitgliedstaaten können in Ausnahmefällen bilaterale Übereinkünfte oder Vereinbarungen für die Verwertung bestimmter Abfälle in diesen Mitgliedstaaten schließen, wenn diese Abfälle im Versandstaat nicht auf umweltgerechte Weise bewirtschaftet würden. In solchen Fällen findet Artikel 50 Absatz 2 Unterabsatz 2 Anwendung.
Den gemäß Absatz 1 Buchstaben c und d geschlossenen bilateralen oder multilateralen Übereinkünften oder Vereinbarungen sind, soweit relevant, die in Artikel 51 festgelegten Verfahrensvorschriften zugrunde zu legen.
Die Einfuhr von zur Verwertung bestimmten Abfällen in die Gemeinschaft ist verboten, mit Ausnahme von Einfuhren aus
Den gemäß Absatz 1 Buchstaben b und c geschlossenen bilateralen oder multilateralen Übereinkünften oder Vereinbarungen sind die Verfahrensvorschriften des…
durch einen Staat, für den der OECD-Beschluss nicht gilt und der Vertragspartei des Basler Übereinkommens ist,
sie untersagt die Einfuhr von Abfällen aus Drittstaaten, wenn sie Grund zu der Annahme hat, dass die Abfälle nicht gemäß den Anforderungen des Buchstaben a…
In Anbetracht des Rechts jeder Vertragspartei des Basler Übereinkommens, gemäß dessen Artikel 4 Absatz 1 die Einfuhr von gefährlichen Abfällen oder von in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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