Erwägungsgrund 51 32024R1157
Sofern sie zulässig sind, sollten Ausfuhren sämtlicher Kunststoffabfälle in alle Drittstaaten dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung unterliegen.
Sofern sie zulässig sind, sollten Ausfuhren sämtlicher Kunststoffabfälle in alle Drittstaaten dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung unterliegen.