Erwägungsgrund 57 32024R1157
Aus Umweltgründen und angesichts des besonderen Status der Antarktis sollte die Ausfuhr von Abfällen in dieses Gebiet mit dieser Verordnung ausdrücklich verboten werden.
Aus Umweltgründen und angesichts des besonderen Status der Antarktis sollte die Ausfuhr von Abfällen in dieses Gebiet mit dieser Verordnung ausdrücklich verboten werden.