Erwägungsgrund 5 32024R1230
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 muss jährlich ein Sicherheitsbericht auf nationaler Ebene veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über das allgemeine Flugsicherheitsniveau zu informieren. Diese Verpflichtung sollte für Transparenz in Bezug auf den allgemeinen Stand der Flugsicherheit in den Mitgliedstaaten sorgen, insbesondere auch hinsichtlich des diesbezüglichen Beitrags von Unfalluntersuchungen unter Berücksichtigung des Kontexts der genannten Verordnung. Angesichts des jährlichen Sicherheitsberichts, den die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit gemäß der Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht und der das gesamte Luftfahrtsystem der Union, einschließlich der Unfalluntersuchungen, abdeckt, ist sie jedoch überflüssig geworden.