Erwägungsgrund 20 32024R1263
Risikobasierte Anforderungen an den Referenzpfad dürften ausreichen, um die öffentlichen Defizite deutlich unter den Referenzwert von 3 % des BIP zu senken. Um den Rahmen für die multilaterale haushaltspolitische Überwachung jedoch gegenüber ungewissen Entwicklungen der makroökonomischen und finanzpolitischen Variablen robuster zu machen, sollte der Referenzpfad ferner eine gemeinsame Resilienzmarge in Bezug auf den in Artikel 126 Absatz 2 AEUV in Verbindung mit dem Protokoll Nr. 12 genannten Defizit-Referenzwert aufweisen oder eine Annäherung an diesen Defizit-Referenzwert vorsehen. Mit dieser gemeinsamen Absicherung der Resilienz sollte der Aufbau von Haushaltspuffern für widrige Umstände und Schocks sichergestellt und die Durchführung antizyklischer Maßnahmen im haushaltspolitischen Rahmen der Union folglich erleichtert werden.