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Im Fall größerer Schocks, die das Euro-Währungsgebiet oder die Union als Ganzes treffen, ist eine allgemeine Ausweichklausel erforderlich, die zur Abwendung eines schweren Konjunkturabschwungs im Euro-Währungsgebiet oder in der Union als Ganzes eine Abweichung vom Nettoausgabenpfad gemäß der Festsetzung durch den Rat gestattet, sofern eine solche Abweichung die mittelfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen nicht gefährdet. Die Auslösung und Verlängerung der allgemeinen Ausweichklausel muss von einer Empfehlung des Rates abhängig sein, die der Rat innerhalb von vier Wochen auf Empfehlung der Kommission annehmen sollte. Der Europäische Fiskalausschuss sollte eine Stellungnahme zur Verlängerung der allgemeinen Ausweichklausel abgeben.
Auf Empfehlung der Kommission kann der Rat den Zeitraum verlängern, in dem die Mitgliedstaaten von ihrem Nettoausgabenpfad gemäß der Festsetzung durch den Rat…
Auf Ersuchen eines Mitgliedstaats und auf Empfehlung der Kommission, die auf ihrer Analyse beruht, kann der Rat innerhalb von vier Wochen nach der Empfehlung…
die Abgabe von Stellungnahmen — auf Ersuchen der Kommission oder des Rates — zur Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie zur Verlängerung der…
Neben der allgemeinen Ausweichklausel sollte auch eine länderspezifische Ausweichklausel vorgesehen werden, um eine Abweichung vom Nettoausgabenpfad gemäß der…
Gemäß den Artikeln 24 und 25 der Verordnung (EU) 2024/1263 könnte der Rat den Mitgliedstaaten auf Empfehlung der Kommission gestatten, im Falle eines schweren…
Der Ausschuss sollte — auf Ersuchen der Kommission oder des Rates — zur Umsetzung des multilateralen Rahmens der fiskalpolitischen Überwachung, einschließlich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.