Erwägungsgrund 27 32024R1263
Damit das Zusammenspiel zwischen dem gemeinsamen Rahmen der Union und den nationalen haushaltspolitischen Rahmen angemessen funktioniert, sollte die Kommission ihre Bewertung der Einhaltung durch die Mitgliedstaaten der Nettoausgabenpfade gemäß der Festsetzung durch den Rat nur auf die Entwicklung der Nettoausgaben stützen. Den Mitgliedstaaten sollte es möglich sein, ihre nationalen Haushaltsziele an einem anderen Indikator, etwa dem strukturellen Saldo, auszurichten, wenn der jeweilige nationale haushaltspolitische Rahmen dies erfordert.