Erwägungsgrund 26 32026R1395
Diese Zollherabsetzung sollten so attraktiv sein, dass die Wirtschaftsbeteiligten die im Rahmen des APS gebotenen Möglichkeiten auch tatsächlich nutzen. Die Wertzollsätze sollten daher gegenüber dem Meistbegünstigungszollsatz pauschal um 3,5 Prozentpunkte herabgesetzt und für Spinnstoffe und Textilwaren um 20 % gesenkt werden. Die spezifischen Zölle sollten um 30 % herabgesetzt werden. Ein etwa vorgesehener Mindestzoll sollte keine Anwendung finden.