Erwägungsgrund 11 32024R1350
Aufbauend auf den bestehenden Initiativen und im Zusammenhang mit der bestehenden internationalen Architektur sollte ein stabiler und verlässlicher Unionsrahmen für die Aufnahme von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen, die internationalen Schutz benötigen, geschaffen werden, der im Einklang mit einem Plan der Union für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen (im Folgenden „Unionsplan“), der den konkreten Angaben der Mitgliedstaaten im Hinblick auf ihre Zusagen in vollem Umfang Rechnung trägt, umzusetzen ist.