Erwägungsgrund 26 32017R2226
Ein Datenabgleich auf der Grundlage einer Fingerabdruckspur, die gegebenenfalls an einem Tatort gefunden wurde (im Folgenden „Fingerabdruckspur“), ist für die Zusammenarbeit der Polizeibehörden von grundlegender Bedeutung. Die Möglichkeit eines Abgleichs von Fingerabdruckspuren mit den im EES gespeicherten Fingerabdruckdaten in Fällen, in denen hinreichende Gründe zu der Annahme bestehen, dass der Täter oder das Opfer im EES erfasst sein könnte, ist für die benannten Behörden der Mitgliedstaaten zur Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten erforderlich, wenn beispielsweise an einem Tatort als einziger Beweis Fingerabdruckspuren gefunden wurden.