Erwägungsgrund 14 32024R1359
Eine Instrumentalisierungssituation könnte entstehen, wenn ein Drittstaat oder ein feindseliger nichtstaatlicher Akteur Reisen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen an die Außengrenzen der Union oder in einen Mitgliedstaat fördert oder erleichtert, wobei diese Handlungen auf die Absicht eines Drittstaats oder feindseligen nichtstaatlichen Akteurs hindeuten, die Union oder einen Mitgliedstaat zu destabilisieren, sofern diese Handlungen wesentliche Funktionen eines Mitgliedstaats, einschließlich der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung oder des Schutzes seiner nationalen Sicherheit, gefährden könnten.