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Ist ein Mitgliedstaat der Auffassung, dass er sich in einer Krisensituation oder einer Situation höherer Gewalt befindet, so sollte es diesem Mitgliedstaat möglich sein, um die Genehmigung der in dieser Verordnung vorgesehenen Ausnahmeregelungen und Solidaritätsmaßnahmen zu ersuchen. Dieses Ersuchen sollte eine Lagebeschreibung enthalten und festlegen, welche Maßnahmen beantragt werden, um die spezifische Situation zu bewältigen. Es sollte auch die Gründe aufführen, aus denen die Situation diese Maßnahmen erfordert, und gegebenenfalls die bereits ergriffenen Abhilfemaßnahmen enthalten.
Ist ein Mitgliedstaat der Auffassung, dass er sich in einer Krisensituation oder einer Situation höherer Gewalt befindet, so kann er angesichts dieser…
Ein Mitgliedstaat, der mit einer Krisensituation konfrontiert ist, kann die folgenden Beitragsarten in dem in Artikel 2 genannten begründeten Ersuchen…
Ist ein anderer Mitgliedstaat infolge der im Durchführungsbeschluss des Rates gemäß Artikel 4 Absatz 3 enthaltenen Maßnahmen, die zur Unterstützung des mit…
soweit angemessen, wenn der Mitgliedstaat mit einer Krisensituation konfrontiert ist, nach Abstimmung mit dem Mitgliedstaat einen Entwurf eines Plans für…
In einer Krisensituation sollte der mit einer solchen Situation konfrontierte Mitgliedstaat die Möglichkeit haben, andere Mitgliedstaaten um Solidaritäts- und…
Um eine angemessene Reaktion zu ermöglichen, die erforderlich und verhältnismäßig ist, um die Situation zu bewältigen, sollte der Kommissionsvorschlag, soweit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.