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In einer Krisensituation sollten die Solidaritätsmaßnahmen zur Bewältigung einer solchen Situation über die in der Verordnung (EU) 2024/1351 vorgesehenen Maßnahmen hinausgehen. Aus diesem Grund sollte die Kommission bei der Bewertung der Lage die quantitativen und qualitativen Indikatoren gemäß Artikel 9 dieser Verordnung und die vom ersuchenden Mitgliedstaat vorgelegten fundierten Informationen sowie die gemäß der Verordnung (EU) 2021/2303 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates gesammelten Informationen sowie den in der Verordnung (EU) 2024/1351 genannten Jährlichen Europäischen Asyl- und Migrationsbericht berücksichtigen. In Situationen der Instrumentalisierung sollte die Kommission außerdem die Gründe berücksichtigen, weshalb das Instrumentarium nicht ausreicht, um die Situation zu bewältigen. Die Kommission sollte die einschlägigen Agenturen, insbesondere die Asylagentur der Europäischen Union (im Folgenden „Asylagentur“), die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache und die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte sowie internationale Organisationen, insbesondere das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) und die Internationale Organisation für Migration (IOM), und andere einschlägige Organisationen konsultieren, um ausreichende Informationen einzuholen, damit sie angemessen beurteilen kann, ob der ersuchende Mitgliedstaat mit einer Krisensituation, einschließlich Instrumentalisierung, oder einer Situation höherer Gewalt konfrontiert ist.
ob die Auswirkungen der Instrumentalisierungssituation auf das Migrations- und Asylsystem des betreffenden Mitgliedstaats mit den im Instrumentarium zur…
Um eine angemessene Bewältigung einer Krisensituation, einschließlich Instrumentalisierung, oder einer Situation höherer Gewalt zu ermöglichen und um die…
Um eine angemessene Reaktion zu ermöglichen, die erforderlich und verhältnismäßig ist, um die Situation zu bewältigen, sollte der Kommissionsvorschlag, soweit…
Der Bericht sollte im Benehmen mit den Mitgliedstaaten und den einschlägigen Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union erstellt werden. Für die Zwecke des…
Unbeschadet des Vorstehenden sollten in einer Krisensituation gegebenenfalls alle im Instrumentarium enthaltenen Krisenmechanismen mobilisiert werden,…
Im Falle einer Instrumentalisierungssituation und um zu vermeiden, dass ein Drittstaat oder ein feindseliger nichtstaatlicher Akteur Drittstaatsangehörige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.