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Um eine angemessene Reaktion zu ermöglichen, die erforderlich und verhältnismäßig ist, um die Situation zu bewältigen, sollte der Kommissionsvorschlag, soweit zutreffend, die spezifischen Ausnahmeregelungen enthalten, die die Mitgliedstaaten anwenden dürfen. Im Fall einer Instrumentalisierungssituation sollten die Personen, die instrumentalisiert werden und auf die die einschlägigen Ausnahmen angewandt werden könnten, eindeutig identifiziert werden. In einer Krisensituation sollte die Kommission sofern angezeigt und nach Konsultation des von der Krisensituation betroffenen Mitgliedstaats in ihren Vorschlag einen Entwurf eines Plans für Solidaritätsmaßnahmen aufnehmen, in dem die einschlägigen Solidaritätsmaßnahmen und ihr für die spezifische Situation erforderlicher Umfang aufgeführt sind, einschließlich der Gesamtmenge der Übernahmen, der Finanzbeiträge oder alternativer Solidaritätsmaßnahmen und ihres Umfangs, wobei anerkannt wird, dass die verschiedenen Arten der Solidarität gleichwertig sind und das uneingeschränkte Ermessen der Mitgliedstaaten bei der Wahl der Solidaritätsmaßnahmen gewahrt bleibt.
soweit angemessen, wenn der Mitgliedstaat mit einer Krisensituation konfrontiert ist, nach Abstimmung mit dem Mitgliedstaat einen Entwurf eines Plans für…
Um eine angemessene Bewältigung einer Krisensituation, einschließlich Instrumentalisierung, oder einer Situation höherer Gewalt zu ermöglichen und um die…
Ist ein Mitgliedstaat der Auffassung, dass er sich in einer Krisensituation oder einer Situation höherer Gewalt befindet, so sollte es diesem Mitgliedstaat…
In einer Krisensituation sollten die Solidaritätsmaßnahmen zur Bewältigung einer solchen Situation über die in der Verordnung (EU) 2024/1351 vorgesehenen…
In einer Krisensituation sollte der mit einer solchen Situation konfrontierte Mitgliedstaat die Möglichkeit haben, andere Mitgliedstaaten um Solidaritäts- und…
Um ausreichend auf eine Krisensituation vorbereitet zu sein, sollten die Mitgliedstaaten in ihre Notfallpläne Maßnahmen aufnehmen, die zur Reaktion auf eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.