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Während in einer Situation eines Migrationsdrucks Übernahmen oder Verrechnungen der Verantwortlichkeiten 60 % des Übernahmebedarfs gemäß der Verordnung (EU) 2024/1351 abdecken sollen, ist es in Krisensituationen wichtig, dass alle Solidaritätserfordernisse des betreffenden Mitgliedstaats berücksichtigt werden. Aus diesem Grund sollte der mit der Krisensituation konfrontierte Mitgliedstaat bei der Festlegung eines Plans für Solidaritätsmaßnahmen durch einen Durchführungsbeschluss des Rates Vorrang bei der Nutzung von nicht zugewiesenen Solidaritätszusagen oder noch nicht umgesetzten Solidaritätszusagen haben, die in dem mit Artikel 57 der Verordnung (EU) 2024/1351 eingerichteten jährlichen Solidaritätspool verfügbar sind. Ist dies nicht möglich oder sind im jährlichen Solidaritätspool keine ausreichenden Zusagen vorhanden, um den ermittelten Bedarf zu decken, so sollte der von der Krisensituation betroffene Mitgliedstaat auch die im Durchführungsbeschluss des Rates enthaltenen Beiträge nutzen können, wobei anerkannt wird, dass die verschiedenen Arten der Solidarität gleichwertig sind. Sollte die Kombination der im jährlichen Solidaritätspool und im Durchführungsbeschluss des Rates verfügbaren Übernahmezusagen zur Deckung des gesamten Bedarfs des betreffenden Mitgliedstaats nicht ausreichen, so sollte die Verrechnung der Verantwortlichkeiten obligatorisch vorgeschrieben werden, um den im Plan für Solidaritätsmaßnahmen festgelegten Bedarf zu decken. Hierfür müssten sich im Hoheitsgebiet des beitragenden Mitgliedstaats Personen aufhalten, für die die Verrechnungen gelten.
Liegen die im Durchführungsbeschluss des Rates nach Artikel 4 Absatz 3 festgelegten zusätzlichen Übernahmezusagen und die im jährlichen Solidaritätspool…
wenn der beitragende Mitgliedstaat mindestens 50 % seines obligatorischen gerechten Anteils für den Jährlichen Solidaritätspool zugesagt hat, der in dem in…
Bei der Ermittlung des Umfangs der unionsweiten Verantwortlichkeiten, die unter allen Mitgliedstaaten aufgeteilt ist, und des sich daraus ergebenden Maßes an…
In einer Krisensituation sollte der mit einer solchen Situation konfrontierte Mitgliedstaat die Möglichkeit haben, andere Mitgliedstaaten um Solidaritäts- und…
Verrechnungen der Verantwortlichkeit sollten als sekundäre Solidaritätsmaßnahme eingeführt werden, nach der die Zuständigkeit für die Prüfung eines Antrags auf…
Um zu gewährleisten, dass den Mitgliedstaaten die erforderlichen Instrumente zur Verfügung stehen, um Herausforderungen im Zusammenhang mit in ihrem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.