Erwägungsgrund 58 32024R1351
Um sicherzustellen, dass die Verfahren dieser Verordnung eingehalten und Hindernisse, die ihre wirksame Anwendung beeinträchtigen, vermieden werden, und insbesondere, um Flucht von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen oder ihre unerlaubte Migrationsbewegungen zwischen den Mitgliedstaaten zu verhindern, müssen klare Pflichten festgelegt werden, die der Antragsteller im Rahmen des Verfahrens erfüllen muss und über die er rechtzeitig ordnungsgemäß informiert werden sollte. Die Nichteinhaltung dieser Pflichten sollte zu angemessenen und verhältnismäßigen verfahrensrechtlichen Konsequenzen für den Antragsteller und seine Aufnahmebedingungen führen. Die Mitgliedstaaten sollten die individuellen Umstände des Antragstellers, bei der Bewertung der Einhaltung seiner Pflichten und der Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden gemäß den in dieser Verordnung festgelegten Bestimmungen berücksichtigen. Gemäß der Charta sollte der Mitgliedstaat, in dem sich ein solcher Antragsteller aufhält, in jedem Fall sicherstellen, dass die unmittelbaren materiellen Bedürfnisse dieses Antragstellers erfüllt sind.