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Da es wichtig ist, die in dieser Verordnung festgelegten Maßnahmen nur so lange und soweit unbedingt erforderlich anzuwenden, sollten die Kommission und der Rat die Lage hinsichtlich der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen ständig überwachen und überprüfen. In diesem Zusammenhang sollte die Kommission besonders auf die Einhaltung der Grundrechte und der humanitären Standards achten und sie kann die Asylagentur darum ersuchen, ein Überwachungsverfahren des Asyl- oder Aufnahmesystems des betreffenden Mitgliedstaats gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/2303 einzuleiten.
Die Kommission achtet besonders auf die Einhaltung der Grundrechte und humanitären Standards und kann die Asylagentur ersuchen, ein besonderes…
Unbeschadet des in Artikel 14 der Verordnung (EU) 2021/2303 festgelegten Überwachungsmechanismus und in Ergänzung dazu sieht jeder Mitgliedstaat einen…
Hat die Kommission auf der Grundlage der im Rahmen der gemäß den Artikeln 14 und 15 der Verordnung (EU) 2021/2303 durchgeführten Überwachung Grund zu der…
Die mit der Verordnung (EU) 2021/2303 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete Asylagentur der Europäischen Union (im Folgenden „Asylagentur“)…
Für eine wirksame Überwachung der Anwendung des Besitzstands der Union im Asylbereich sollten die nationalen Strategien der Mitgliedstaaten auch den Ergebnissen…
Es ist notwendig, das Funktionieren der vorliegenden Verordnung zu überwachen und zu bewerten. Daher sollten Vorkehrungen für die Erhebung statistischer und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.