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Die Verfahrensvorschriften der Verordnung (EU) 2024/1351 für Übernahmen werden angewendet, um die ordnungsgemäße Umsetzung der Solidaritätsmaßnahmen in Krisensituationen zu gewährleisten, wobei der Schwere und Dringlichkeit der jeweiligen Situation Rechnung zu tragen ist.
Übernahmen nach den Verfahren gemäß Artikel 67 und 68 der Verordnung (EU) 2024/1351
Diese Verordnung betrifft befristete Maßnahmen zur Bewältigung von außergewöhnlichen Krisensituationen, einschließlich Instrumentalisierung, und Situationen…
In einer Krisensituation sollte der mit einer solchen Situation konfrontierte Mitgliedstaat die Möglichkeit haben, andere Mitgliedstaaten um Solidaritäts- und…
die Bedingungen für die Übernahme gemäß Artikel 67 der Verordnung (EU) 2024/1351 oder einem anderen bestehenden Solidaritätsmechanismus;
Für Krisensituationen, die durch Massenankünfte gekennzeichnet sind, und für Situationen höherer Gewalt sollten spezifische Vorschriften festgelegt werden,…
Während in einer Situation eines Migrationsdrucks Übernahmen oder Verrechnungen der Verantwortlichkeiten 60 % des Übernahmebedarfs gemäß der Verordnung (EU)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.