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Um effektiven Zugang zum Verfahren für die Gewährung internationalen Schutzes zu gewährleisten, sollte für den Fall, dass die Überstellung aufgrund der anhaltenden Krisensituation, die durch Massenankünfte gekennzeichnet ist, oder aufgrund der anhaltenden Situation höherer Gewalt nicht erfolgt oder der überstellende Mitgliedstaat die Überstellung nicht durchführt, wenn der Antragsteller den zuständigen Behörden des überstellenden Mitgliedstaats zur Verfügung steht, eine maximale Frist für die Überstellung in einen Mitgliedstaat, der sich in dieser Situation befindet, festgelegt werden. Diese maximale Frist sollte nicht über ein Jahr nach Annahme des Aufnahmegesuchs, nach der Bestätigung der Wiederaufnahmemitteilung durch einen anderen Mitgliedstaat oder nach der rechtskräftigen Entscheidung über einen Rechtsbehelf gegen eine Überstellungsentscheidung oder über deren Überprüfung, wenn diese nach Artikel 43 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/1351 aufschiebende Wirkung hat, hinausgehen. Diese maximale Frist gilt unbeschadet der Möglichkeit, die Fristen gemäß Artikel 46 Absatz 2 der genannten Verordnung für die Durchführung einer Überstellung zu verlängern.
Findet Absatz 1 des vorliegenden Artikels Anwendung, so werden Überstellungen gemäß Artikel 46 der Verordnung (EU) 2024/1351 an den zuständigen Mitgliedstaat,…
Wird die Überstellung nicht innerhalb der Frist nach Absatz 1 Unterabsatz 1 durchgeführt, so ist der zuständige Mitgliedstaat nicht mehr zur Aufnahme oder…
In einer Krisensituation oder einer Situation höherer Gewalt können die Mitgliedstaaten bei Anträgen, die innerhalb des Geltungszeitraums des vorliegenden…
Für Krisensituationen, die durch Massenankünfte gekennzeichnet sind, und für Situationen höherer Gewalt sollten spezifische Vorschriften festgelegt werden,…
Im Fall einer Krisensituation oder Situation höherer Gewalt sollte es dem betreffenden Mitgliedstaat möglich sein, die Frist für die Prüfung von Anträgen auf…
In Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt sollte es dem Mitgliedstaat gestattet werden, von der Verordnung (EU) 2024/1348 abzuweichen, um Anträge auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.