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Wenn objektive Umstände im Einklang mit der Verordnung (EU) 2024/1347 darauf hindeuten, dass Anträge auf internationalen Schutz von Gruppen von Antragstellern aus einem bestimmten Herkunftsland oder mit einem bestimmten früheren gewöhnlichen Aufenthalt oder aus einem Teil dieses Landes oder auf der Grundlage der Kriterien der genannten Verordnung begründet sein könnten, liegt es im Interesse sowohl der Asylbehörden als auch der betreffenden Antragsteller, die Prüfung der Begründetheit des Antrags so bald wie möglich abzuschließen und eine rasche und effiziente Gewährung internationalen Schutzes in einer Krisensituation zu ermöglichen.
Legen objektive Umstände nahe, dass Anträge auf internationalen Schutz von Gruppen von Antragstellern aus einem bestimmten Herkunftsland oder aus einem Land…
Gemäß der Verordnung (EU) 2024/1348 sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die Antragsteller Zugang zu einem wirksamen Rechtsbehelf vor einem Gericht…
Um die Rechte der Antragsteller zu gewährleisten, sollte über alle Anträge auf internationalen Schutz nach einer eingehenden Prüfung, bei der sämtliche vom…
Ein Antrag auf internationalen Schutz sollte auf seine Begründetheit geprüft werden, um festzustellen, ob der Antragsteller gemäß der Verordnung (EU) 2024/1347…
Zur Verbesserung der Integrationsaussichten und der wirtschaftlichen Unabhängigkeit der Antragsteller wird ein früherer Zugang zum Arbeitsmarkt befürwortet,…
Ein entscheidendes Kriterium für die Begründetheit eines Antrags auf internationalen Schutz ist die Sicherheit des Antragstellers in seinem Herkunftsland. In…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.