Erwägungsgrund 4 32024R1468
Daher müssen einige Bestimmungen der Verordnungen (EU) 2021/2115 und (EU) 2021/2116 überprüft und vereinfacht werden, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten ihre GAP-Strategiepläne besser an die Bedürfnisse der Landwirte anpassen können, und um den Landwirten unter Berücksichtigung der wachsenden Herausforderungen, der unvorhersehbaren Wetterereignisse und der wirtschaftlichen Unsicherheiten mehr Flexibilität bei der Ausübung ihrer landwirtschaftlichen Tätigkeiten einzuräumen.