Erwägungsgrund 29 32024R1469
Die einzelnen Zentralverwahrer sollten der Kommission und ihrer jeweiligen zuständigen nationalen Behörde jährlich über die Höhe der Barbestände und Nettogewinne, die sich aufgrund der immobilisierten Vermögenswerte und Reserven der russischen Zentralbank oder juristischer Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung der russischen Zentralbank handeln, wie der russische National Wealth Fund, akkumulieren, Bericht erstatten sowie den Gesamtbetrag der auf diese Weise erzielten Einnahmen mitteilen. Sie sollten auch über die vorläufig einbehaltenen Beträge Bericht erstatten.