Erwägungsgrund 31 32024R1469
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, im Wege von Durchführungsrechtsakten Verordnungen zu erlassen, in denen die genauen Modalitäten der Berichterstattung und der finanziellen Abwicklung der Einnahmenvorgänge, wie die Zahlungen der Zentralverwahrer und die Feststellung der endgültigen Höhe des finanziellen Beitrags, festgelegt werden. Diese Vorschriften können gegebenenfalls horizontale Vorschriften für Einnahmenvorgänge ergänzen, um den besonderen Merkmalen des finanziellen Beitrags Rechnung zu tragen. Die Kommission sollte hierzu die zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden konsultieren.