Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Behörde legt für die Durchführung der gemeinsamen Analysen Methoden und Verfahren fest, die sie regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Das Erfordernis einer Überprüfung und Aktualisierung gilt auch für die in Artikel 40 Absatz 1 genannten Methoden und Kriterien.
Die zentralen Meldestellen, die an einer gemeinsamen Analyse teilgenommen haben oder auf andere Weise daran beteiligt waren, können der Behörde Rückmeldungen zur Durchführung der Analyse übermitteln, einschließlich Rückmeldungen zu der von der Behörde im Laufe der gemeinsamen Analyse geleisteten operativen Unterstützung sowie Rückmeldungen zu den Ergebnissen der Analyse, zu den gemäß Absatz 1 angewandten Methoden und Verfahren, zu den verfügbaren Instrumenten und zur Koordinierung zwischen den teilnehmenden zentralen Meldestellen. Die Rückmeldungen, die als vertraulich gekennzeichnet sind, werden nicht an andere zentrale Meldestellen weitergegeben.
Die Behörde kann auf der Grundlage der in Absatz 2 genannten Rückmeldungen oder von Amts wegen einen Folgebericht über die Durchführung einer gemeinsamen Analyse herausgeben, einschließlich spezifischer Vorschläge für Anpassungen in Bezug auf die Methoden und Verfahren für die Durchführung der gemeinsamen Analyse und Schlussfolgerungen zu den Ergebnissen der gemeinsamen Analysen. Der Folgebericht wird, ohne vertrauliche oder beschränkt zugängliche Informationen über den Fall offenzulegen, an alle zentralen Meldestellen weitergeleitet. Die Schlussfolgerungen und Empfehlungen im Zusammenhang mit der Durchführung der gemeinsamen Analyse werden an alle zentralen Meldestellen, die an dieser gemeinsamen Analyse beteiligt waren, sowie an alle anderen zentralen Meldestellen weitergeleitet, sofern diese Schlussfolgerungen und Empfehlungen keine vertraulichen oder beschränkt zugänglichen Informationen enthalten.
Zur Erhöhung der Wirksamkeit der gemeinsamen Analysen sollte die Behörde in der Lage sein, Methoden und Verfahren für die Durchführung gemeinsamer Analysen…
Mitwirkung an der Ermittlung und Auswahl relevanter Fälle für die Durchführung gemeinsamer Analysen durch die zentralen Meldestellen;
eine Reihe zentraler Meldestellen operative Analysen durchführt, bei denen die Umstände des Falls ein abgestimmtes Vorgehen in den betreffenden Mitgliedstaaten…
Um die zentralen Meldestellen optimal zu unterstützen und dadurch die Wirksamkeit des Unterstützungs- und Koordinierungsmechanismus für die zentralen…
Die zuständigen Behörden geben der zentralen Meldestelle Rückmeldung über die Nutzung und Zweckmäßigkeit der im Einklang mit diesem Artikel und mit Artikel 19…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.