Erwägungsgrund 32 32024L1640
Die Meldung von Unstimmigkeiten zwischen den in den Zentralregistern gespeicherten Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer und den Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer, die den Verpflichteten und gegebenenfalls den zuständigen Behörden zur Verfügung stehen, ist ein wirksamer Mechanismus zur Überprüfung der Richtigkeit der Angaben. Derartige erkannte Unstimmigkeiten sollten im Einklang mit Datenschutzanforderungen rasch gemeldet und gelöst werden.