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Die erste Kategorie von Kreditinstituten und Finanzinstituten oder Gruppen von Kreditinstituten und Finanzinstituten sollte alle drei Jahre auf der Grundlage einer Kombination objektiver Kriterien im Zusammenhang mit ihrer grenzüberschreitenden Präsenz und Tätigkeit und Kriterien im Zusammenhang mit ihrem Risikoprofil für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bewertet werden. In das Auswahlverfahren sollten nur Kreditinstitute oder Finanzinstitute oder Gruppen von Kreditinstituten oder Finanzinstituten einbezogen werden, die in einer beträchtlichen Zahl von Mitgliedstaaten vertreten sind, unabhängig davon, ob sie über Niederlassungen oder im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs in den Mitgliedstaaten tätig sind, und für die eine Aufsicht auf Unionsebene daher angemessener wäre.
die Frage, ob ein hinreichender Verdacht besteht, dass im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Erwerb Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung im Sinne des…
Die zuständigen Behörden prüfen insbesondere, ob die in den Absätzen 2 bis 6 dieses Artikels festgelegten Kriterien und Anforderungen nach wie vor erfüllt sind,…
Die Prüfung der Vorkehrungen der Institute zur Verhinderung von Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung sowie sonstiger strafbarer Handlungen findet einmal…
Um für einen wirksameren und homogeneren Schutz des Finanzrahmens der Union zu sorgen, sollte eine begrenzte Anzahl der risikoreichsten Verpflichteten von der…
Da sich die durch Geldwäsche und die Terrorismusfinanzierung entstehenden Bedrohungen und Schwachstellen ständig weiterentwickeln, sollte die Union ein…
Die Behörde sollte Verpflichtete im Finanzsektor, die ein hohes Risikoprofil aufweisen, beaufsichtigen, wenn die Verpflichteten in mindestens sechs…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.