Erwägungsgrund 7 32024L1640
Bestimmte Kategorien von Verpflichteten unterliegen Zulassungs- oder regulatorischen Anforderungen für die Erbringung ihrer Dienstleistungen, während der Zugang zu dem Beruf für andere Kategorien von Wirtschaftsteilnehmern nicht reguliert ist. Ungeachtet des Rahmens, der für die Ausübung des Berufs oder der Tätigkeit gilt, fungieren alle Verpflichteten als Torwächter (Gatekeeper) des Finanzsystems der Union und müssen zur Erfüllung dieser Aufgabe spezifische Fähigkeiten zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entwickeln. Die Mitgliedstaaten sollten in Erwägung ziehen, Personen, die in dem Beruf dieser Unternehmen tätig werden möchten, Schulungen anzubieten, um sie in die Lage zu versetzen, ihre Pflichten zu erfüllen. Die Mitgliedstaaten könnten beispielsweise in Erwägung ziehen, Kurse zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in das akademische Angebot im Zusammenhang mit diesen Berufen aufzunehmen oder mit Berufsverbänden zusammenzuarbeiten, um Berufsanfänger in diesen Berufen zu schulen.