Erwägungsgrund 3 32024R1803
Im Beschluss (GASP) 2023/1574 des Rates sind ergänzende Kriterien festgelegt, auf deren Grundlage die Union Reiseverbote, das Einfrieren von Vermögenswerten und das Verbot der Bereitstellung von Ressourcen für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen (im Folgenden „ergänzende Maßnahmen“) eigenständig anwenden kann. Im Beschluss (GASP) 2023/1574 ist ferner festgelegt, dass die humanitäre Ausnahme von den Maßnahmen zum Einfrieren von Vermögenswerten gemäß der Resolution 2664 (2022) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen auch für die ergänzenden Maßnahmen gilt.