Erwägungsgrund 5 32024R1803
Einige der Änderungen fallen in den Anwendungsbereich des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. FEine Regelung auf Unionsebene ist daher erforderlich, um den Beschluss (GASP) 2024/1804 umzusetzen, insbesondere um eine einheitliche Anwendung durch die Wirtschaftsbeteiligten in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen.