Erwägungsgrund 4 32024R1803
Am 24. Juni 2024 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2024/1804 angenommen, mit dem der Beschluss (GASP) 2022/2319 im Einklang mit der Resolution 2699 (2023) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen geändert wird. Mit dem Beschluss (GASP) 2024/1804 wird das gezielte Rüstungsembargo für Rüstungsgüter und sonstiges Wehrmaterial, das auf bestimmte Personen und Einrichtungen anzuwenden ist, durch einWaffenembargo für Kleinwaffen, leichte Waffen und Munition ersetzt, das für das gesamte Hoheitsgebiet Haitis gilt .