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Die Kommission legte aufgrund der Schlussfolgerung, zu der sie in ihrem Bericht vom 17. August 2020 über die Überprüfung der Verwendung von Quecksilber in Dentalamalgam und in Produkten gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/852 gelangt ist, gemäß Artikel 19 Absatz 3 der genannten Verordnung einen Gesetzgebungsvorschlag über den schrittweisen Ausstieg aus der Verwendung von Dentalamalgam und über das Verbot der Herstellung und Ausfuhr von Dentalamalgam und bestimmten quecksilberhaltigen Lampen vor.
Gemäß Artikel 19 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) 2017/852 des Europäischen Parlaments und des Rates musste die Kommission bewerten, ob es notwendig ist,…
Die Verwendung von Quecksilber in Dentalamalgam ist die häufigste Form der Verwendung von Quecksilber in der Union und eine erhebliche…
Gemäß Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/852 des Europäischen Parlaments und des Rates über Quecksilber darf seit dem 1. Juli 2018 Dentalamalgam in…
Der vorgeschlagene Beschluss sieht ein Verbot der Herstellung, Einfuhr und Ausfuhr von Dentalamalgam für die zahnärztliche Behandlung von Milchzähnen sowie von…
Der Standpunkt der Union sollte auf der COP 6 sein, die Annahme von Beschlüssen zu unterstützen, die mit dem Besitzstand der Union im Einklang stehen und…
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Rahmen der fünften Tagung der COP des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber (im Folgenden „Übereinkommen“) zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.