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Mit der vorliegenden Verordnung werden für Investmentfonds und in bestimmten Fällen für sonstige Finanzinstitute und monetäre Finanzinstitute die Berichtspflichten in Bezug auf statistische Daten zu ihren Vermögenswerten, Verbindlichkeiten, vereinnahmten Erträgen sowie gezahlten Dividenden und von Anteilinhabern an den Investmentfonds gezahlten Gebühren festgelegt.
Diese Verordnung enthält Vorschriften für Geldmarktfonds, die in der Union gegründet, verwaltet oder vertrieben werden, in Bezug auf die Finanzinstrumente, die…
monatlich vereinnahmte Erträge und gezahlte Dividenden für jede vom Investmentfonds ausgegebene Aktienklasse sowie den von Anteilinhabern an den Investmentfonds…
In der vorliegenden Verordnung werden Pflichten in erster Linie für Investmentfonds festgelegt. Allerdings sind vollständige statistische Daten zu Inhabern der…
Die Investmentfonds melden statistische Daten, die nach der Gebietsansässigkeit und dem institutionellen Sektor aufgegliedert sind, der Inhaber von auf den…
Mit dieser Verordnung werden für die folgenden Berichtspflichtigen, die im Staatsgebiet der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets gebietsansässig sind, die…
Berichtspflichtige für Gruppendaten gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer ii haben diese Verordnung auf Ebene der Bestände dieses einzelnen Instituts oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.