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Die Investmentfonds zeigen der betreffenden NZB jede Verschmelzung, Spaltung oder sonstige Form der Reorganisation an, bei der beide der folgenden Umstände vorliegen:
Die Verschmelzung, Spaltung oder sonstige Form der Reorganisation wird voraussichtlich die Erfüllung der statistischen Berichtspflichten eines Investmentfonds nach der vorliegenden Verordnung beeinträchtigen, und
die Absicht, den in Buchstabe a genannten Vorgang durchzuführen, ist öffentlich bekannt.
Die Anzeige gemäß Absatz 1
erfolgt innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens vor dem Wirksamwerden der Verschmelzung, Spaltung oder sonstigen Form der Reorganisation, und
umfasst Angaben zu den Verfahren, die anzuwenden sind, um die in der vorliegenden Verordnung festgelegten statistischen Berichtspflichten zu erfüllen.
umfasst Angaben zu den Verfahren, die angewendet werden sollen, um den statistischen Berichtspflichten gemäß dieser Verordnung nachzukommen.
Im Fall einer Verschmelzung, Spaltung oder Reorganisation, die die Erfüllung ihrer statistischen Berichtspflichten beeinträchtigen kann, benachrichtigen die…
Nachdem ein Berichtspflichtiger die Öffentlichkeit über eine beabsichtigte Verschmelzung, Spaltung oder andere Form der Reorganisation, die die Erfüllung seiner…
Im Fall einer beabsichtigten Verschmelzung, Spaltung oder Umstrukturierung, die die Erfüllung der Berichtspflichten zu beeinträchtigen vermag, benachrichtigt…
Sobald die betreffenden Berichtspflichtigen die Öffentlichkeit über eine beabsichtigte Verschmelzung, Spaltung oder Umstrukturierung, welche die Erfüllung ihrer…
Artikel 7a erhält folgende Fassung: Verschmelzung, Spaltung und Umstrukturierung Sobald die beabsichtigte Durchführung einer Verschmelzung, Spaltung oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.