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In der vorliegenden Verordnung werden Pflichten in erster Linie für Investmentfonds festgelegt. Allerdings sind vollständige statistische Daten zu Inhabern der von Investmentfonds begebenen Inhaberanteile möglicherweise nicht unmittelbar von Seiten der Investmentfonds erhältlich. Daher ist es erforderlich, Regelungen zu treffen, damit die NZBen diese statistischen Daten im Einklang mit den auf nationaler Ebene verfügbaren wirksamsten und genauesten Methoden auch aus anderen Quellen und von anderen Rechtssubjekten erheben können.
Die NZBen können die erforderlichen statistischen Daten zu von Investmentfonds begebenen Investmentfondsanteilen auf der Grundlage verfügbarer Daten,…
Um den Meldeaufwand zu verringern, sollte den NZBen gestattet werden, die erforderlichen Daten zu Investmentfonds beim tatsächlichen Kreis der…
Die Erhebung statistischer Daten zum Finanzgeschäft von Investmentfonds ist erforderlich, um regelmäßig sowie ad hoc auftretendem analytischem Bedarf zu…
Die NZBen können die gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c zu meldenden statistischen Daten zu von Anteilinhabern an den Investmentfonds gezahlten Gebühren und…
Mit der vorliegenden Verordnung werden für Investmentfonds und in bestimmten Fällen für sonstige Finanzinstitute und monetäre Finanzinstitute die…
Vor der Verabschiedung der vorliegenden Verordnung zur Festlegung und Auferlegung statistischer Berichtspflichten hat die EZB den Nutzen und die Kosten der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.