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Nach der Reform des Gerichtssystems der Union durch die Verordnung (EU, Euratom) 2015/2422 ist das Gericht derzeit in der Lage, den Anstieg der Arbeitsbelastung zu bewältigen, der sich aus der Übertragung von Zuständigkeiten für Vorabentscheidungen in einigen besonderen Sachgebieten ergeben wird. Da die Arbeitsbelastung des Gerichts jedoch eng mit der Entwicklung der Tätigkeit der Union verknüpft ist, muss sichergestellt werden, dass es seine gerichtliche Kontrolle gegenüber den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union weiterhin in vollem Umfang ausüben kann.
Gemäβ Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EU, Euratom) 2015/2422 des Europäischen Parlaments und des Rates hat der Gerichtshof gemeinsam mit dem Gericht…
Diese Verordnung zieht eine erhebliche Veränderung des justiziellen Rahmens der Union nach sich und ihre Durchführung sollte daher aufmerksam verfolgt werden.…
Wie in Erwägungsgrund 9 der Verordnung (EU, Euratom) 2015/2422 angegeben, sollte gleichzeitig mit der Erhöhung der Zahl der Richter des Gerichts um sieben am 1.…
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union kann angesichts der beträchtlichen Anzahl von Entscheidungen, die ein Organ zu treffen hat, eine…
Die Bestimmung der besonderen Sachgebiete, in denen dem Gericht die Zuständigkeit zur Vorabentscheidung übertragen wird, sollte auf der Grundlage dieser…
Die Union verfügt über die ausschließliche Zuständigkeit, über die Annahme der im Übereinkommen festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf ihre eigenen Organe…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.