Gesetze
Gesetz wird geladen …
Nach Maßgabe des Artikels 41 Absatz 6 berichtet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat jedes Jahr über die durch die Unions-Treuhandfonds gemäß Artikel 238 geförderten Tätigkeiten, deren Ausführung und die mit ihnen erzielten Ergebnisse sowie über deren Rechnungen. Der Verwaltungsrat des betreffenden Unions-Treuhandfonds genehmigt den vom Anweisungsbefugten erstellten Jahresbericht des Unions-Treuhandfonds. Er billigt auch die vom Rechnungsführer erstellten endgültigen Rechnungen. Die endgültigen Rechnungen werden im Rahmen des Entlastungsverfahrens der Kommission vom Verwaltungsrat dem Europäischen Parlament und dem Rat unterbreitet.
Nimmt die Kommission Unions-Treuhandfonds für Maßnahmen im Außenbereich in Anspruch, so fügt sie dem Entwurf des Haushaltsplans eine detaillierte…
Zur Stärkung der Rolle des Europäischen Parlaments und des Rates sollte das Verfahren zur Einrichtung von Unions-Treuhandfonds präzisiert werden. Zudem ist es…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat vor dem 1. Juli einen Bericht über die Tätigkeit des Fonds im Vorjahr vor. Der Bericht enthält…
die jährlichen und abschließenden Durchführungsberichte nach Artikel 50 erstellen und sie nach Billigung durch den Begleitausschuss der Kommission vorlegen;
Der Fonds übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat seinen Jahresbericht und den Jahresbericht des Prüfungsausschusses.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.