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Die Zahlstellenverwalter werden aus den Reihen der Beamten und nur in ordnungsgemäß begründeten Fällen aus den Reihen der sonstigen Bediensteten ausgewählt, oder — in Einklang mit den in den internen Vorschriften der Kommission festgelegten Bedingungen — aus den Reihen des Personals, das von der Kommission im Bereich der Hilfen in Krisensituationen und der humanitären Hilfsmaßnahmen eingestellt wird, sofern ihre Arbeitsverträge das gleiche Maß an Schutz in Haftungsfragen vorsehen wie Artikel 95 bei Bediensteten.
Die Mittel für die Zahlstellen werden unter Aufsicht des Rechnungsführers des betreffenden Unionsorgans bereitgestellt; die Zahlstellen unterstehen den Zahlstellenverwaltern.
Auf die geleisteten Zahlungen folgen vom zuständigen Anweisungsbefugten unterzeichnete förmliche Beschlüsse über die endgültige Feststellung oder abschließende Auszahlungsanordnungen. Der Anweisungsbefugte rechnet die Transaktionen der Zahlstellen, die nicht gemäß den allgemeinen Regeln für Ausgabenvorgänge durchgeführt werden, bis zum Ende des folgenden Monats ab, um die Abstimmung zwischen dem Kontensaldo und dem Banksaldo sicherzustellen.
Der Rechnungsführer überwacht, ob die den Zahlstellenverwaltern anvertrauten Mittel vorhanden sind, die Bücher ordnungsgemäß geführt werden und die Transaktionen der Zahlstellen unter Einhaltung der vorgeschriebenen Fristen abgerechnet werden.
Es sollte geregelt werden, unter welchen Bedingungen die Mittelverwaltung über Zahlstellen, die eine Ausnahme von den üblichen Haushaltsverfahren darstellt und…
Die Unionsorgane unterrichten den Rechnungshof über die Befugnisübertragungen und die Ernennung der Zahlstellenverwalter gemäß den Artikeln 79 und 88.
Zahlstellen sind Dienststellen oder Einrichtungen der Mitgliedstaaten und gegebenenfalls von deren Regionen, die für die Verwaltung und Kontrolle der Ausgaben…
Jedes Unionsorgan ernennt einen Rechnungsführer, der bei diesem Organ folgende Aufgaben wahrnimmt: In Bezug auf die in Unterabsatz 1 Buchstabe e genannten…
Der Rechnungsführer sollte für die Ordnungsmäßigkeit der Zahlungsausführung, der Erhebung der Einnahmen und der Einziehung von Forderungen verantwortlich sein.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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