Erwägungsgrund 73 32024R2509
Aufgrund der jüngsten Entwicklungen auf den Finanzmärkten und des von der Europäischen Zentralbank für ihre Hauptrefinanzierungsgeschäfte zugrunde gelegten Zinssatzes ist es erforderlich, die Bestimmungen über die auf Geldbußen und andere Strafen angewandten Zinsen zu überarbeiten.