Art. 1 Nr. 14 32008R0651VERORDNUNG (EG) Nr. 651/2008 DER KOMMISSION vom 9. Juli 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 betreffend die Standardhaushaltsordnung für Exekutivagenturen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden
In Titel IV Kapitel 2 wird folgender Artikel 30a eingefügt: Der Rechnungsführer kann in Ausübung seines Amtes ihm unterstehenden Zeitbediensteten bestimmte…
Art. 30a 32004R1653Der Rechnungsführer kann in Ausübung seines Amtes ihm unterstehenden Zeitbediensteten bestimmte Aufgaben übertragen. KAPITEL 3 Verantwortlichkeit der…
Art. 23 Abs. 4 32016D1353BESCHLUSS (EU) 2016/1353 DES RATES vom 4. August 2016 über die Finanzregelung der Europäischen Verteidigungsagentur und zur Aufhebung des Beschlusses 2007/643/GASP
Der Rechnungsführer kann in Ausübung seines Amtes Bediensteten, auf die das Statut der Agentur Anwendung findet, bestimmte Aufgaben übertragen, wenn dies für…
Art. 67 Abs. 5 32024R2509Rechnungsführungsunterlagen der Europäischen Ämter
Auf Vorschlag des Direktoriums des betreffenden Europäischen Amtes kann der Rechnungsführer der Kommission einige seiner Aufgaben im Zusammenhang mit der…
Art. 73 Abs. 5 32024R2509Der Anweisungsbefugte
Der zuständige Anweisungsbefugte wird in den mit der Übertragungs- oder Weiterübertragungsverfügung vorgegebenen Grenzen tätig. Der zuständige Anweisungsbefugte…